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Abfall: Sperrmüll
Kurzbeschreibung
Die Sperrmüllabfuhr findet im Jahr 2025 -beginnend immer montags- an folgenden Terminen statt:
17. Februar: Arrenkamp, Westrup, Wehdem
24. Februar: Levern, Destel, Twiehausen-Süd
03. März: Oppendorf, Oppenwehe
10. März: Dielingen, Haldem
17. März: Drohne, Sundern, Niedermehnen, Twiehausen-Nord
11. August: Arrenkamp, Westrup, Wehdem
18. August: Levern, Destel, Twiehausen-Süd
25. August: Oppendorf, Oppenwehe
01. September: Dielingen, Haldem
08. September: Drohne, Sundern, Niedermehnen, Twiehausen-Nord
Für die Sperrmüllabfuhr werden keine separaten Gebühren erhoben.
Beschreibung
Der Sperrmüll wird nur auf Anforderung abgefahren!
Dazu ist mindestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Abfuhrtermin eine schriftliche Anmeldung bei der Gemeinde Stemwede erforderlich. Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ kann die Anmeldung per E-Mail (sperrmuell@stemwede.de), per Fax (05745/78899-180) oder per Postkarte
bzw. Anforderungskarte (im Amtshaus, Amtshausplatz 1, am Empfang erhältlich) erfolgen. Dabei sind der Absender und der gewünschte Abfuhrtermin sowie die geschätzte Anzahl an Teilen anzugeben. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur bei Anmeldungen per E-Mail. Je nach Anzahl der Anmeldungen kann sich die
Abfuhr je Termin auch über mehrere Tage hinziehen!
Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des 1. Abfuhrtages zur Abholung bereitgestellt werden und zwar so, dass er von der Straße aus gut sichtbar ist und ohne
Schwierigkeiten und Zeitverlust von zwei Personen verladen werden kann (Einzelteile bis max. 30 kg). Sperrmüll, der diesen Forderungen nicht entspricht, wird nicht abgefahren. Auch die unten genannten Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden nicht abgefahren. In Zweifelsfällen wird dies von den Müllwerkern vor Ort entschieden.
Was ist überhaupt Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes nicht in die graue Restmülltonne passen.
Dazu zählen beispielsweise Möbel (Sessel, Sofas, Schränke, Tische, Stühle, Regale, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen), Teppichböden (bis max. 3 m Länge), Federbetten, Koffer, Bügelbretter, Wäscheständer, Fahrräder, Kinderwagen, Kinderautositze, Gartenwerkzeuge, Gartenmöbel.
Das ist kein Sperrmüll!
Gewerbliche Abfälle, Bau- und Renovierungsabfälle (z. B. Bauschutt, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen, Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen,
Fußbodenbeläge aus Holz, Laminat oder PVC, Heizkörper, Bauholz, Markisen, Zäune), Elektro- und Elektronik-Altgeräte (z. B. Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Herde, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Staubsauger, Rasenmäher, Öfen, Fernseher, Radios, Computer), Kfz-Teile, Autoreifen, Öltanks, Grünschnitt, schadstoffhaltige Abfälle.
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Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Abfallentsorgung
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
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- E-Mail:
abfall@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-939
-
- Telefon:
- 05745 78899-956