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Wohnsitz: Anmeldung
Kurzbeschreibung
Neu zugezogen? Herzlich Willkommen!
Wir helfen Ihnen gerne, die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden. Sie werden sehen, gut vorbereitet ist das gar nicht so schwer.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Stemwede ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede anmelden.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben, mit. Die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro ist erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.
Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung in ggf. vorhandenen Kfz-Papieren erfolgt durch das Straßenverkehrsamt in Lübbecke.
Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
- Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder
- wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt,
ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Die Wohnsitz-Anmeldung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist kostenfrei.
Erfolgt eine erforderliche Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gemäß § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede Gemeinde Stemwede - Bürgerservice
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
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- E-Mail:
buergerservice@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-932
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- Telefon:
- 05745 78899-909
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- Telefon:
- 05745 78899-910