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Melderegister: Auskunftsperre

Kurzbeschreibung

Mit der Eintragung einer Auskunftssperre Ihrer Meldedaten im Melderegister der Gemeinde Stemwede können Sie erreichen, dass das Bürgerbüro nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten an Dritte erteilt.

Der Eintrag einer Auskunftssperre ist allerdings mit hohen Anforderungen verbunden.

Beschreibung

Das Bürgerbüro trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass für die betroffene oder eine andere Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

Die Gründe für die Auskunftssperre sind glaubhaft darzulegen, insbesondere, dass tatsächlich eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht. Im Einzelfall können weitere Nachweise von der antragstellenden Person angefordert werden.

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Für die Eintragung einer Auskunftssperre nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag.Hier besteht auch die Möglichkeit, Nachweise hochzuladen. Beachten Sie bitte, dass für die Nutzung der Dienstleistung die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein muss. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache möglich.

§ 51 BMG 

Antrag mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung. Dies können sein:

  • aktuelles Gerichtsurteil
  • gerichtliche Anordnungen
  • Atteste
  • Polizeiberichte
  • Strafanzeigen

Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Hiervon ausgenommen sind Auskünfte an Behörden. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört.

Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen