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Obdachlosigkeit
Kurzbeschreibung
Setzen Sie sich bei drohender Wohnungslosigkeit unbedingt möglichst frühzeitig mit dem Bürgerservice der Gemeinde Stemwede in Verbindung.
In vielen Fällen ist bei rechtzeitiger Hinzuziehung des zuständigen Sozialleistungsträgers ein Wohnungsverlust und damit der Erhalt des Wohnraums möglich.
Beschreibung
Bei einer Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes. Mit einem Mietverhältnis im bürgerlich-rechtlichen Sinne ist sie nicht vergleichbar. Eine Obdachlosenunterkunft soll lediglich Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten. Ein Standard, den eine Mietwohnung in aller Regel bietet, darf daher nicht vorausgesetzt werden.
- § 14 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Personalausweis oder Reisepass
- Kündigungsschreiben
- Mietvertrag
- Nachweise über Einkünfte und Vermögen
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Ordnungsamt
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
ordnung@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-911
-
- Telefon:
- 05745 78899-937