BIS: Suche und Detail

Hundehaltung: Abmeldung eines Hundes

Kurzbeschreibung

Hier haben Sie die Möglichkeit, Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzumelden.

Hunde nach dem Landeshundegesetz sind:

  • "Große" Hunde nach § 11 LHundG NRW
  • Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW
  • Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

  • Vollständige Angaben zur Person des neuen Halters, sofern der Hund abgegeben wurde
  • Eine Kopie des Kaufvertrages mit vollständigen Angaben zum Käufer, sofern der Hund verkauft worden ist
  • Eine Bescheinigung des Tierarztes, sofern der Hund gestorben ist

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen