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Liegenschaftskataster (Auskunft)
Kurzbeschreibung
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke nach räumlicher Lage, Art der Nutzung, Größe sowie charakteristisch topographischen Merkmalen und zusätzlich die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude dargestellt und beschrieben.
Darüber hinaus werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachrichtlich geführt. Zudem werden die Ergebnisse der Bodenschätzung nachgewiesen.
Beschreibung
Informationen über Flurstücke in Form eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster erteilt das Kataster- und Vermessungsamt des Kreis Minden-Lübbecke.
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Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
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Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG NRW) 1
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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