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Wohnungsgeberbestätigung
Kurzbeschreibung
Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Beschreibung
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
Für die Beantragung der Wohnungsgeberbestätigung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede Gemeinde Stemwede - Bürgerservice
-
- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
buergerservice@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-932
-
- Telefon:
- 05745 78899-909
-
- Telefon:
- 05745 78899-910
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- Telefon:
- 05745 78899-954
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- Telefon:
- 05745 78899-921