BIS: Suche und Detail

Fahrerlaubnis: Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung

Kurzbeschreibung

Der Führerschein kann im Fall einer Namensänderung auf den neuen Namen geändert werden, beispielsweise bei Heirat. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Dann ist jedoch ein aktueller Personalausweis Voraussetzung. 

Der Name im Führerschein muss erst dann geändert werden, wenn dieser nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist.

Beschreibung

Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke. 

  • § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung)
  • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Meldepflichten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Urkunde über die Änderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung

Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Die Gebühr beträgt 36,00 €.

Bezahlung:

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:

  • Barzahlung
  • Per EC-Karte