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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei der Gemeinde Stemwede. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen