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Gewerbe: Abmeldung

Kurzbeschreibung

Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

§ 14 Gewerbeordnung

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis

Bei Bevollmächtigung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis des Bevollmächtigten

Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

Für die Gewerbeabmeldung nutzen Sie bitte bevorzugt den An- und Abmeldeservice im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Alternativ ist die Abmeldung direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen