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Gewerbe: Abmeldung
Kurzbeschreibung
Eine Gewerbeabmeldung hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
§ 14 Gewerbeordnung
Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis
Bei Bevollmächtigung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis des Bevollmächtigten
Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).
Für die Gewerbeabmeldung nutzen Sie bitte bevorzugt den An- und Abmeldeservice im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Alternativ ist die Abmeldung direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede Gemeinde Stemwede - Bürgerservice
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
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- E-Mail:
buergerservice@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-937
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- Telefon:
- 05745 78899-957
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- Telefon:
- 05745 78899-956
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- Telefon:
- 05745 78899-911