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Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.Umfassende Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie auf den Internetseiten des zuständigen Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes.
Unterhaltsvorschussgesetz
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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