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Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

Kurzbeschreibung

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt.

Beschreibung

Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke. 

  • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausfertigung des Führerscheins)
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Zusatzerklärung zum Antrag Verlust bzw. Diebstahl
  • Zusatzerklärung für Klasse T (nur wenn es sich bei dem in Verlust geratenen Führerschein um den alten grauen/rosa oder um einen DDR-Führerschein handelt.)

Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Es wird eine Gebühr von 39,30 € erhoben. Bei einer zusätzlichen Beantragung der Klasse T fallen weitere 10,00 € an.

Bezahlung:

Bei einer Beantragung im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:

  • Barzahlung
  • Per EC-Karte