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Fahrerlaubnis: Verlängerung
Kurzbeschreibung
Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen
Klasse: C/CE
Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Klasse: D/DE
Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung der D-Klasse unter dem 50. Lebensjahr wird ohne Leistungstest die Fahrerlaubnis für 5 Jahre höchstens bis zum 50. Geburtstag verlängert. Danach wird zwingend ein Leistungstest verlangt.
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.
Beschreibung
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Klasse: C/CE
- Personalausweis/ReisepassKopie des Führerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- augenärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
Klasse: D/DE
- Personalausweis/Reisepass
- Kopie des Führerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- augenärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Leistungstest (bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr)
Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis
Laut Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Fahrerlaubnis S O F O R T (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 € werden noch 34,20 € Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.
Ihr Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein und Sie müssen Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis sein.
Klasse: C/CE
Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr von 43,90 € erhoben.
Klasse: D/DE
Wie bei der Klasse C/CE fällt eine Verwaltungsgebühr von 43,90 € , allerdings zuzüglich 13,00 € für ein Führungszeugnis, an. Ist der Antragsteller bei Verlängerung der D-Klasse noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.
Bezahlung:
Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
- Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch ausländischer Führerscheine
- Fahrerlaubnis: Umtausch EU-Kartenführerschein
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
-
- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-910
-
- Telefon:
- 05745 78899-932
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- Telefon:
- 05745 78899-909
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- Telefon:
- 05745 78899-954
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- Telefon:
- 05745 78899-957
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- Telefon:
- 05745 78899-921