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Briefwahlunterlagen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Nächste Wahl:

  • Kommunalwahl am 14.09.2025
    Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin Briefwahlunterlagen online anfordern.

 

Beschreibung

Für die Beantragung der Briefwahl Unterlagen nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Wahlbüro des Rathauses, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

 

  • Bundeswahlgesetz (BWahlG)
  • Bundeswahlordnung (BWO)
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW),
  • Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW),
  • Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW),
  • Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlO NW)

Bei persönlicher Beantragung ist zu beachten:

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Bei schriftlicher Beantragung ist zu beachten:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das genutzt werden kann. Alternativ ist ein selbst aufgesetztes Schreiben ebenso möglich. Der schriftliche Antrag kann per Briefpost, Telefax oder E-Mail an die Gemeinde Stemwede gesendet werden. Im Antrag anzugeben sind:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift (z. B. Urlaubsanschrift) versandt werden, so muss die Adresse angegeben werden, zu der die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Bundestagswahl: 

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutsche(r) ist
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist 
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft ist
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind gem. § 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. 

 

Kommunalwahl:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutsche(r) oder Unionsbürger(in) ist
  • mindestens 16 Jahre alt ist 
  • mindestens seit dem  16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnt
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist