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Schiedspersonen
Kurzbeschreibung
Schlichtung von Zivilstreitigkeiten - ohne gerichtliche Instanzen
Beschreibung
Durch ein schlichtendes Gespräch und etwas Kompromissbereitschaft können einige alltägliche Streitigkeiten ohne die Einberufung eines Gerichtes beigelegt werden. Dabei unterstützen Schiedspersonen.
Sie haben die Aufgabe privatrechtliche Konflikte unbürokratisch und kostensparend zu lösen.
Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht gibt es Verfahren, die eine obligatorische Streitschlichtung erfordern. In bestimmten Fällen muss also ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsperson unternommen werden, bevor eine gerichtliche Klage eingereicht werden darf.
Für folgende Tatbestände können Schiedspersonen berufen werden:
Im Strafrecht (Güteverhandlung): Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
Im Zivilrecht: nachbarrechtliche Konflikte, vermögensrechtliche Angelegneheiten
Folgende Schiedspersonen stehen den Bürgerinnen und Bürgern in Stemwede zur Verfügung:
Schiedsmann Friedhelm Kohlwes
Schiedsamtsbezirk III (Wehdem, Westrup, Oppendorf, Oppenwehe, Niedermehnen, Destel und Twiehausen)
Telefon: +49 5773 9919950
Adresse: Niedermehner Straße 47, 32351 Stemwede
Ordnungsamt
Die Durchführung der außergerichtlichen Streitschlichtung ist Aufgabe der von den Landesjustizverwaltungen anerkannten Gütestellen. In allen Landeskommunen gibt es die Schiedsämter.
Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.schiedsamt.de. Unter www.streitschlichtung.nrw.de sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.
Um eine Beratung durch eine Schiedsperson in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie diese bitte telefonisch zur erstmaligen Besprechung des Sachverhalts und um ggf. einen Termin zu vereinbaren. Der weitere Ablauf wird, je nach Sachverhalt, in eigener Zuständigkeit von der Schiedsperson durchgeführt.
Bei Verwaltungsfragen oder ggf. bei der Kontaktaufnahme kann die Gemeinde Stemwede behilflich sein.
Gemeinde Stemwede
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Ordnungsamt
-
- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
ordnung@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-937