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Bauanträge

Kurzbeschreibung

Für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau), die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie für die Errichtung von Werbeanlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Die Beseitigung von Gebäuden ist teilweise nur anzeigepflichtig.

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.

Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit über ITeBAU - BAUGENEHMIGUNG ONLINE in wenigen Schritten komfortabel einen Antrag zu stellen und den entsprechenden Bescheid (unter anderem Baugenehmigung, Vorbescheid usw.) online zu erhalten.

ITeBAU - BAUGENEHMIGUNG ONLINE, ist verfügbar für den Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke, d.h. in den Städten Preußisch Oldendorf und Rahden sowie den Gemeinden HilleHüllhorst und Stemwede.

Verordnung über bautechnische Prüfungen - BauPrüfVO

Die Bauvorlagen sind (soweit gesetzlich gefordert) durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen und sollten zumindest in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Welche Bauvorlagen dem Antrag im Einzelnen beizufügen sind, hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab. Hierzu enthält die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) für jede Verfahrensart konkrete Regelungen.

Der Kreis Minden-Lübbecke, als untere Bauaufsichtsbehörde, ist zuständig für die Gemeinde Hille, die Gemeinde Hüllhorst, die Stadt Preußisch Oldendorf, die Stadt Rahden und für die Gemeinde Stemwede. Weitere Informationen rund um das Thema "Bauen" erhalten Sie daher auf den Seiten des Kreis Minden-Lübbecke. 

Für die digitale Bearbeitung Ihres Antrages mit ITeBAU auf conject PM entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Es sind lediglich die regulären Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zu entrichten.