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Denkmalschutz

Kurzbeschreibung

Als untere Denkmalbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Beschreibung

Denkmäler werden in Denkmallisten eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.

Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes.

Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.

Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Für Ihren Besuch bei der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen