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Plakatierung

Kurzbeschreibung

Nach den jeweiligen kommunalen Vorschriften der Städte und Gemeinden ist das Plakatieren an den hierfür bestimmten Plakatsäulen, Plakattafeln und sonstigen für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen zulässig.

Beschreibung

Plakatträger dürfen nur mit Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörden aufgestellt werden. Widerrechtliche Plakatierungen werden kostenpflichtig entfernt.
Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.

  • § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Stemwede

Für Ihren Besuch im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich

Alternativ können Sie eine Erlaubnis zum Anbringen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.

Die Gebühr für die Erlaubnis erfolgt gemäß § 2 Gebührengesetz NRW i.V.m. Tarifstelle 24a.1 der Allgemeine Gebührenverordnung NRW nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall.