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Festsetzung von Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten
Kurzbeschreibung
Um eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen, ist die Erlaubnis der zuständigen Behörden erforderlich. Dies kann je nach Veranstaltung und Örtlichkeit ein umfangreiches Paket an Genehmigungen sein, z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Schankerlaubnisse und bauliche Abnahmen von Bühnen.
Beschreibung
Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste werden auf Antrag des Veranstalters nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt. Auf Antrag können Veranstaltungen, sofern keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen, auch für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden.
Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet die Veranstaltenden zu Durchführung der Veranstaltung.
Wird ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
- Liste mit Ansprechpartnern/Telefonliste und Zuständigkeiten gemäß der bereitgestellten Anlage 1
- Lageplan des Veranstaltungsortes/-geländes im Maßstab 1:500
- Grundrisse im Maßstab 1:500
- Bestuhlungsplan
- Aufplanung der Stände
Je nach Art und Größe der geplanten Veranstaltung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Durch die Vielzahl beteiligter Stellen wird empfohlen, den Antrag 3 Monate vor dem Veranstaltungsdatum zu stellen. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die notwendigen Genehmigungen rechtzeitig zugestellt werden können.
Laut Ministerium für Inneres und Kommunales NRW liegt eine Großveranstaltung vor, wenn
- mindestens 100.000 Besucher erwartet werden,
- mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder
- ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt.
Für Großveranstaltungen wird mit dem Genehmigungsantrag ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern gefordert.
Auch bei kleineren Veranstaltungen mit besonders hohem Gefährdungspotential kann bereits ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Das Sicherheitskonzept beinhaltet alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Vorfeld einer Großveranstaltung vom Veranstalter vorzusehen sind.
Das Genehmigungsverfahren ist dadurch noch umfanglichreicher geworden und benötigt einen längeren Vorlauf. Neben Bauaufsicht, Ordnungsbehörde, Feuerwehr und Polizei sind gegebenenfalls auch weitere Stellen zu beteiligen. Daher muss von der Beantragung bis zur Genehmigung mit einer Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten gerechnet werden, vorausgesetzt, dass alle Antragsunterlagen vollständig sind. Der lange Vorlauf ist auch für Veranstalter wichtig, um z.B. rechtzeitig erforderliches Sicherheits-, Ordnungs- oder Sanitätspersonal anfragen und notwendige Ausstattung vorbestellen zu können.
Potenzielle Veranstalter von Großveranstaltungen sollten sich bereits in der Planungsphase mit der Gemeinde Stemwede in Verbindung setzen, um die Anforderungen und die Zeitschiene für das Genehmigungsverfahren abzustecken.
Für die Beantragung einer Gestattung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Ordnungsamt
-
- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
ordnung@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-937