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Verkehrszentralregister: Punktestand abfragen
Kurzbeschreibung
Sie interessieren sich für das Fahreignungsbewertungssystem und möchten Ihren aktuellen "Punktestand" im Verkehrszentralregister in Flensburg wissen?
Beschreibung
Ein kurzer Überblick über das Punktsystem des Straßenverkehrgesetzes (§ 4 STVG):
- das Punktsystem dient zum Schutz vor Gefahren im Straßenverkehr durch Wiederholungstäter
- basiert auf Bundesrecht und ist damit im gesamten Bundesgebiet einheitlich durch die Fahrerlaubnisbehörden anzuwenden
- verlangt von den Fahrerlaubnisbehörden gebundene Entscheidungen, es bleibt kein Ermessen im Einzelfall
- es findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen aufgrund anderer Vorschriften, insbesondere der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 STVG ergibt (z. B. Ungeeignetheit wegen Alkohol am Steuer)
Weitere Informationen erhalten Sie beim Straßenverkerhsamt des Kreis Minden-Lübbecke.
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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