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SEPA-Lastschriftmandat
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Stemwede ermöglicht bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (Grundsteuer, Hundesteuer etc.) die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das hierfür erforderliche Formular ist als Download bereitgestellt.
Beschreibung
Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihre Forderungen fristgerecht zu begleichen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in dem entsprechenden Sachgebiet bzw. Fachbereich in Verbindung.
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW)
- Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren hat für Sie erhebliche Vorteile:
- Sie brauchen keine Überweisungen mehr auszufüllen;
- Sie ersparen sich den Weg zur Bank oder Post;
- Sie brauchen sich um eine termingerechte Überweisung keine Gedanken mehr zu machen;
- Die Beträge werden automatisch pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht;
- Sie können jedem einzelnen Einzug widersprechen.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist für Sie völlig risikolos, da Sie diese jederzeit widerrufen können.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Buchhaltung
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
buchhaltung@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-922
-
- Telefon:
- 05745 78899-913