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Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Genehmigung beantragen

Beschreibung

Verkehrsrechtliche Anordnung für eine Arbeitsstelle an Straßen erteilen.

Antragsteller bzw. Antragstellerinnen müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Genehmigung über die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über die notwendigen Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und Umleitungen einholen. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Es wird eine verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO ggf. in Verbindung mit § 46 StVO erteilt.

Diese Anträge können Sie einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) stellen.

  • § 45 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1 sowie Absätze 3, 6 und 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
  • Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)

Für die Beantragung nutzen Sie bitte den Online-Antrag im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Alternativ ist die Beantragung beim Kreis Minden-Lübbecke möglich. 

Zuständige Einrichtungen