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Jugendamt

Beschreibung

Jeder örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe muss ein Jugendamt errichten. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe werden durch Ausführungsgesetze der Länder bestimmt. Bundesweit sind dies in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte.

Die für das Gebiet der Gemeinde Stemwede zuständige Außenstelle des Jugendamtes befindet sich in Espelkamp und hat an ihrem jetzigen Standort im Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen.

Nähere Informationen zu der Arbeit des Jugendamtes finden Sie unter dem angebenen Link.

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Zuständige Einrichtungen