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Hausnummerierung
Kurzbeschreibung
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Haus-/Gebäudeeingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Häusern/Gebäuden.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden zur Auffindbarkeit der Adressen für Besucherinnen und Besucher sowie vor allem für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Hausnummernbezeichnungen für Häuser/Gebäude amtlich vergeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem bzw. ihrem Gebäude anzubringen.
§ 126 Abs. 3 Bausgesetzbuch (BauGB)
- Ausgefüllter Antrag
- Lageplan
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-915