Suche
Hausnummerierung
Kurzbeschreibung
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Haus-/Gebäudeeingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Häusern/Gebäuden.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden zur Auffindbarkeit der Adressen für Besucherinnen und Besucher sowie vor allem für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Hausnummernbezeichnungen für Häuser/Gebäude amtlich vergeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem bzw. ihrem Gebäude anzubringen.
§ 126 Abs. 3 Bausgesetzbuch (BauGB)
- Ausgefüllter Antrag
- Lageplan
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede
-
- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
info@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-915