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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur gebildet werden, wenn die Wohnung, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze in sich abgeschlossen sind. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.
Beschreibung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch das zuständige Bauordnungsamt ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.
Der Aufteilungsplan muss eine von der Bauordnungsbehörde mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Bauordnungsbehörde, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der Kreis Minden-Lübbecke, als untere Bauaufsichtsbehörde, ist zuständig für die Gemeinde Hille, die Gemeinde Hüllhorst, die Stadt Preußisch Oldendorf, die Stadt Rahden und für die Gemeinde Stemwede. Weitere Informationen rund um das Thema "Bauen" erhalten Sie daher auf den Seiten des Kreis Minden-Lübbecke.
Zuständige Einrichtungen
- Bauamt des Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-25500 - E-Mail:
bauamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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