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Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen

Kurzbeschreibung

Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltungen müssen Sie - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird - Folgendes beachten :

Beschreibung

  • Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (Kreis, kreisfreie Stadt, teilweise kreisangehörige Städte) beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.

  • Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

  • Als veranstaltende Person müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.

  • Für den Ordnungsdienst haben Sie als veranstaltende Person auf eigene Kosten zu sorgen.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • schriftlicher Antrag
  • Freistellungserklärung
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  • Angaben zur Wegstrecke/Lageplan

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des zuständigen Kreis Minden-Lübbecke

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen