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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich einbürgern lassen. 

Wenn die Voraussetzungen und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Einbürgerung beim Bürgerservice der Gemeinde Stemwede beantragt werden. Der Kreis Minden-Lübbecke als Einbürgerungsbehörde entscheidet dann über Ihren Antrag. Dabei wird zwischen der Anspruchs- und der Ermessenseinbürgerung unterschieden.

Beschreibung

Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtliche Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.

Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)

Mitzubringen sind in der Regel folgende Unterlagen:

  • der gültige Heimatpass, ggf. der gültige Aufenthaltstitel
  • Personenstandsurkunden im Original mit Übersetzung (ggf. mit Apostille oder Legalisation),
  • Verdienstabrechnungen und Arbeitsvertrag,
  • Lebenslauf
  • Krankenversicherungskarte
  • Ggf. Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Ggf. Bescheinigung über Sprachkurs und Integrationskurs
  • Ggf. deutsches Schulabschlusszeugnis.

Darüber hinaus sind häufig weitere Unterlagen erforderlich.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Bürgerservice der Gemeinde Stemwede oder die Einbürgerungsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke.

Wir empfehlen Ihnen sich zunächst telefonisch oder per Mail mit dem Bürgerservice der Gemeinde Stemwede oder mit der Einbürgerungsbehörde des Kreis Minden-Lübbecke in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

255,00 Euro, bei miteinzubürgernden minderjährigen Kindern pro Person 51,00 Euro