BIS: Suche und Detail

Fischereischein

Online-Terminvereinbarung

Kurzbeschreibung

Wer angeln möchte, muss Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischereiprüfung. 

Beschreibung

Umstellung auf den digitalen Fischereischein

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt. Bitte beachten Sie für die Gemeinde Stemwede folgende Regelungen:

  • Wer die Fischerprüfung erfolgreich ablegt, kann den Antrag vollständig digital stellen. Hierfür ist eine Identifizierung mittels BundID (eID-Login) erforderlich.
  • Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig im Bürgerservice vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen. 
  • Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.
  • Wegfall des Jugendfischereischeins: Es wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt. 

§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz

Fischereiprüfungsordnung

Welche Dokumente muss ich künftig bei der Fischereiausübung mitführen?

In Nordrhein-Westfalen sind nach Einführung des neuen Systems folgende Dokumente mitzuführen:

  • Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
  • ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) zur eindeutigen Identifizierung; Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
  • ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er - anders als bislang - nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich. 

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberein bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. 

Sie können Ihren Fischereischein direkt hier online beantragen oder auch persönlich im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

                                                                                            Beantragung Online        Beantragung im Bürgerservice
Fischereischein auf Lebenszeit                                          18,00 €                             30,00 €
Fischereiabgabe für 1 Jahr                                                 14,00 €                             22,00 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre                                               42,00 €                             50,00 €
Ausländerfischereischein
(Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)                    20,00 €                             32,00 €

                                                                                             Beim Landesamt online oder postalisch
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit                   30,00 €                             30,00 €

Zuständige Einrichtungen