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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Der Fischereischein wird als Jahres-, 5-Jahres- und Jugendfischereischein ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt und benötigen einen Jugendfischereischein.

Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen. Voraussetzung zur Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres.

§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz

1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

  • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
  • Lichtbild
  • Personalausweis

2. Jugendfischereischein

  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild

3. Sonderfischereischein

  • Personalausweis
  • Lichtbild
  • evtl. ärztliche Bescheinigung

Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

Jugendfischereischein               gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Jahresfischereischein                gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Fünfjahresfischereischein        gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.)

Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden.

Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen.

Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.

Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.

Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben.

  • Wohnsitz in Stemwede

Jugendfischereischein:

  • Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
  • eine Prüfung ist nicht erforderlich
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.

Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • 5-Jahresfischereischein: 48,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €
  • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 €
  • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 €
  • Ersatzschein bei Verlust: 10,00 €

Bezahlung:

Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:

  • Barzahlung
  • Per EC-Karte

Bei einer Online-Dienstleistung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:

  • Giropay
  • PayPal
  • Kreditkarte