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Eheschließung
Kurzbeschreibung
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermine beim Wohnsitzstandesamt eines der Heiratswilligen erfolgen. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Standesämtern.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Anmeldung nach Möglichkeit persönlich vornehmen. Sollte eine der beiden Personen verhindert sein, so kann sie mit Hilfe einer Vollmacht den Partner bzw. die Partnerin in die Lage versetzen, die Eheschließung allein anzumelden. Einen entsprechenden Vordruck hält Ihr Standesamt für Sie bereit. Die Ehe muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung geschlossen werden, ansonsten verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.
Die Ehe muss nicht zwingend beim Wohnsitzstandesamt geschlossen werden. Nach erfolgter Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt können Sie bei Ihrem Wunschstandesamt innerhalb von ganz Deutschland heiraten.
Personenstandsgesetz (PStG)
Bei der ersten Kontaktaufnahme werden die folgenden Infos von Ihnen benötigt:
- Wo sind Sie und Ihr/e Partnerin geboren?
- Wo sind Sie beide wohnhaft?
- Welche Staatsangehörigkeiten haben Sie beide?
- War einer von Ihnen schonmal verheiratet? Wenn ja, wie wurde die Eheschließung aufgelöst?
- Haben Sie gemeinsame Kinder?
Im Anschluss wird Ihnen der Standesbeamte/ die Standesbeamtin mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Die Anmeldung gilt in der Regel 6 Monate. Innerhalb dieser Frist kann die Eheschließung erfolgen.
Die Eheschließung muß bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/ oder beide Partner seinen/ ihren Wohnsitz hat/ haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden.
Eheschließung an einem anderen Ort
Soll die Eheschließung an einem anderen Ort erfolgen, so setzen Sie sich vor Ihrer weitergehenden Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Stemwede dorthin gesandt werden. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben.
Eheschließung im Ausland
Die notwendigen Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland können mit den dort zuständigen Behörden besprochen werden. Deutsche Staatsangehörige haben später die Möglichkeit, die Eheschließung im deutschen Register nachbeurkunden zu lassen. Eine Meldung der Eheschließung bei der Meldebehörde ist zwingend erforderlich. Ausländische Staatsangehörige sollten auch die Ausländerbehörde informieren.
Wir empfehlen Ihnen sich zunächst telefonisch oder per Mail mit dem Standesamt der Gemeinde Stemwede in Verbindung zu setzen.
Bei Anmeldung der Eheschließung,
- wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 €
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 €
- wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss, 40,00 €
Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder Eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen oder Urkunden anfallen.
Bitte kalkulieren Sie schon bei der Anmeldung ein, dass evtl. zusätzliche Kosten anfallen.
Bezahlung:
Im Standesamt stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
Bei einer Online-Dienstleistung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:
- Giropay
- PayPal
- Kreditkarte
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Standesamt
-
- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
standesamt2@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-957