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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen.

Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.

Beschreibung

Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • das Einkommen der Haushaltsmitglieder
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. 

Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.

Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde.

Wohngeldgesetz (WoGG)

Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt werden. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.

Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen