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Wohngeld
Kurzbeschreibung
Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine Transferleistungen wie etwa Bürgergeld bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen.
Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Ab sofort können Sie Ihren Wohngeldantrag komplett digital abwickeln. Der Online-Antrag geht dann direkt in der Wohngeldstelle der Gemeinde Stemwede ein.
Die Links zu den Online-Anträgen finden Sie unter der Kategorie "Onlinedienstleistung".
Beschreibung
Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- das Einkommen der Haushaltsmitglieder
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist.
Da sich jeder Sachverhalt unterscheidlich darstellt und verschiedene Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle der Gemeinde Stemwede.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag zu stellen.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Wohngeldstelle
-
- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
wohngeldstelle@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-910
-
- Telefon:
- 05745 78899-954
-
- Telefon:
- 05745 78899-936