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Unterhaltsvorschuss

Beschreibung

Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.Umfassende Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie auf den Internetseiten des zuständigen  Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes.

Unterhaltsvorschussgesetz

Zuständige Einrichtungen