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Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des/der Grundstückseigentümers/in gegenüber der Bauaufsichtsbehörde mit der die Bebaubarkeit eines Grundstückes ermöglicht werden kann. Beispiele für eingetragenen Baulasten sind:
- Sicherung eines nicht ausreichenden Grenzabstand zum Nachbargrundstück
- Erschließung eines Grundstücks, das nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt
- Ermöglichung einer Überbauung der Nachbargrenze
Der/die Grundstückseigentümer*in verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme der Baulast. Die Erklärung wird durch die Baugenehmigungsbehörde vorbereitet und ist dort oder vor einem/r Notar*in zu unterzeichnen. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis, nicht jedoch in das Grundbuch eingetragen! Baulasten bleiben nach einem Eigentümerwechsel des Grundstückes bestehen. Vor einem beabsichtigten Grundstücks- oder Immobilienerwerb kann es somit wichtig sein zu wissen, ob durch die Eintragung von Baulasten Belastungen existieren, die den Wert eines Grundstücks oder Immobilie beeinflussen.
Das Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Stemwede hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie beim Bau- und Planungsamt des Kreises. Eintragungen werden ebenfalls direkt beim Bau- und Planungsamt vorgenommen.
Einen Antrag auf Eintragung sowie einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke unter dem Menüpunkt "Sonstige Formulare, Boschüren, Merkblätter usw.".
Zuständige Einrichtungen
- Bauamt des Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-25500 - E-Mail:
bauamt@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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