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Baulastenverzeichnis

Beschreibung

Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des/der Grundstückseigentümers/in gegenüber der Bauaufsichtsbehörde mit der die Bebaubarkeit eines Grundstückes ermöglicht werden kann. Beispiele für eingetragenen Baulasten sind:

  • Sicherung eines nicht ausreichenden Grenzabstand zum Nachbargrundstück
  • Erschließung eines Grundstücks, das nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt
  • Ermöglichung einer Überbauung der Nachbargrenze

Der/die Grundstückseigentümer*in verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme der Baulast. Die Erklärung wird durch die Baugenehmigungsbehörde vorbereitet und ist dort oder vor einem/r Notar*in zu unterzeichnen. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis, nicht jedoch in das Grundbuch eingetragen! Baulasten bleiben nach einem Eigentümerwechsel des Grundstückes bestehen. Vor einem beabsichtigten Grundstücks- oder Immobilienerwerb kann es somit wichtig sein zu wissen, ob durch die Eintragung von Baulasten Belastungen existieren, die den Wert eines Grundstücks oder Immobilie beeinflussen.

Das Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinde Stemwede  hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen. 

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie beim Bau- und Planungsamt des Kreises. Eintragungen werden ebenfalls direkt beim Bau- und Planungsamt vorgenommen.

 

Einen Antrag auf Eintragung sowie einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke unter dem Menüpunkt "Sonstige Formulare, Boschüren, Merkblätter usw.".

Zuständige Einrichtungen