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Jagdangelegenheiten

Beschreibung

Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Außerdem ist der Kreis zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.

Wildschäden werden vom Ordnungsamt der Gemeinde Stemwede bearbeitet.

Zuständige Einrichtungen