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Schornsteinfeger

Beschreibung

Nach § 2 Schornsteinfegergesetz werden Kehrbezirke für die Kehr- und Überprüfungsaufgaben eingerichtet. Für jeden Kehrbezirk wird nur ein Bezirksschornsteinfegermeister bestellt.

Ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bauordnungsämter.

Die Kehrbezirke sind neu eingeteilt worden. Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister finden Sie auf der Homepage der Schornsteinfeger-Innung OWL.

Zuständige Einrichtungen