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Schwerbehindertenausweis
Kurzbeschreibung
Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.
Im Antragsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt.
Die Merkzeichen sind:
G | erhebliche Gehbehinderung: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung oder zu Kraftfahrzeugsteuerermäßigung |
aG | außergewöhnliche Gehbehinderung: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung, zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung („blauer Parkausweis“) |
B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson |
H | Hilflosigkeit: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung |
RF | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags |
Bl | Blindheit: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie zur Parkerleichterung („blauer Parkausweis“) |
Gl | Gehörlosigkeit: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung |
TBl | Taubblind |
1. Kl | Bahnfahrten in der 1. Klasse |
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden wie auch Arbeitgebern als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte besondere gesetzlich geschützte Rechte.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
- evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen
Für die Bearbeitung des Antrages werden Unterlagen benötigt, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen. Das sind zum Beispiel Berichte von Ärzten, von Krankenhausaufenthalten oder vom Rentenversicherungsträger. Wenn diese als Fotokopie zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, kann dies das Antragsverfahren beschleunigen. Die Unterlagen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede sowie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke oder hier zum Download.
Sie haben alternativ die Möglichkeit, den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis online bei der Bezirksregierung Münster über das ELSA-Portal zu stellen.
Verlängerung
Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp gestellt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
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- Portastraße 13
- 32423 Minden
-
- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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