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Abfall: Sperrmüll

Kurzbeschreibung

Die Sperrmüllabfuhr findet im Jahr 2024 -beginnend immer montags- an folgenden Terminen statt:

26. August: Arrenkamp, Westrup, Wehdem
02. September: Levern, Destel, Twiehausen-Süd
09. September: Oppendorf, Oppenwehe
16. September: Dielingen, Haldem
23. September: Drohne, Sundern, Niedermehnen, Twiehausen-Nord 

Für die Sperrmüllabfuhr werden keine separaten Gebühren erhoben.

Beschreibung

Der Sperrmüll wird nur auf Anforderung abgefahren!
Dazu ist mindestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Abfuhrtermin eine schriftliche Anmeldung bei der Gemeinde Stemwede erforderlich. Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ kann die Anmeldung per E-Mail (sperrmuell@stemwede.de), per Fax (05745/78899-180) oder per Postkarte 
bzw. Anforderungskarte (im Alten Amtshaus Buchhofstr. 17, Zimmer 1 -Information erhältlich) erfolgen. Dabei sind der Absender und der gewünschte Abfuhrtermin sowie die geschätzte Anzahl an Teilen anzugeben. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur bei Anmeldungen per E-Mail. Je nach Anzahl der Anmeldungen kann sich die 
Abfuhr je Termin auch über mehrere Tage hinziehen!

Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des 1. Abfuhrtages zur Abholung bereitgestellt werden und zwar so, dass er von der Straße aus gut sichtbar ist und ohne 
Schwierigkeiten und Zeitverlust von zwei Personen verladen werden kann (Einzelteile bis max. 30 kg). Sperrmüll, der diesen Forderungen nicht entspricht, wird nicht abgefahren. Auch die unten genannten Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden nicht abgefahren. In Zweifelsfällen wird dies von den Müllwerkern vor Ort entschieden.

Was ist überhaupt Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe, Eigenschaft oder ihres Gewichtes nicht in die graue Restmülltonne passen.
Dazu zählen beispielsweise Möbel (Sessel, Sofas, Schränke, Tische, Stühle, Regale, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen), Teppichböden (bis max. 3 m Länge), Federbetten, Koffer, Bügelbretter, Wäscheständer, Fahrräder, Kinderwagen, Kinderautositze, Gartenwerkzeuge, Gartenmöbel.

Das ist kein Sperrmüll!
Gewerbliche Abfälle, Bau- und Renovierungsabfälle (z. B. Bauschutt, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen, Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen, 
Fußbodenbeläge aus Holz, Laminat oder PVC, Heizkörper, Bauholz, Markisen, Zäune), Elektro- und Elektronik-Altgeräte (z. B. Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Herde, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Staubsauger, Rasenmäher, Öfen, Fernseher, Radios, Computer), Kfz-Teile, Autoreifen, Öltanks, Grünschnitt, schadstoffhaltige Abfälle.