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Wohnsitz: Abmeldung ins Ausland
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen.
Ihre eingegebenen Daten werden elektronisch an die Meldebehörde übermittelt. Dies bietet den Vorteil, dass die Meldebehörde vorab Ihre Daten überprüfen und bei Bedarf mit Ihnen in Kontakt treten kann.
Die Änderung Ihrer Anschrift müssen Sie anschließend bei der Meldebehörde in Ihren Ausweis eintragen lassen.
Eine Abmeldebestätigung wird an die Auslandsadresse zugesendet.
Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug
Die Wohnsitz-Abmeldung ins Ausland innerhalb der gesetzlichen Fristen ist kostenfrei.
Erfolgt eine erforderliche Abmeldung ins Ausland nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gem. § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede Gemeinde Stemwede - Bürgerservice
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
-
- E-Mail:
buergerservice@stemwede.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-932
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- Telefon:
- 05745 78899-910
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- Telefon:
- 05745 78899-909