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Hundehaltung: Abmeldung eines Hundes
Kurzbeschreibung
Hier haben Sie die Möglichkeit, Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzumelden.
Hunde nach dem Landeshundegesetz sind:
- "Große" Hunde nach § 11 LHundG NRW
- Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW
- Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
- Vollständige Angaben zur Person des neuen Halters, sofern der Hund abgegeben wurde
- Eine Kopie des Kaufvertrages mit vollständigen Angaben zum Käufer, sofern der Hund verkauft worden ist
- Eine Bescheinigung des Tierarztes, sofern der Hund gestorben ist
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Ordnungsamt
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
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- E-Mail:
ordnung@stemwede.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-911