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Wohnsitz: Ummeldung

Kurzbeschreibung

Mitteilung eines Umzuges innerhalb von Stemwede.

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb von Stemwede die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. 

Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern genügt es, wenn die Ummeldung von einem der (Ehe-)Partner erledigt werden soll. Sie müssen dann jedoch sowohl Ihren als auch den Personalausweis und (soweit vorhanden) den Reisepass des Partners/der Partnerin vorlegen. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung. 

Bitte bringen Sie bei der Ummeldung zwingend die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) über den Einzug in die neue Wohnung mit.

Sollten Sie ein Gewerbe betreiben, kann die Anschrift duch das Bürgerbüro gleich mit geändert werden. Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung in ggf. vorhandenen Kfz-Papieren erfolgt durch das Straßenverkehrsamt in Lübbecke.

Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)

Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • die Wohnungsgeberbestätigung 
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
  • bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienbuch

Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

  • Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder
  • wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Die Wohnsitz-Änderung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist kostenfrei.

Erfolgt eine erforderliche Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gemäß § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen