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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Kurzbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), haben.
Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.
Beschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei der Gemeinde Stemwede. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gemeinde Stemwede - Sozialamt
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- Amtshausplatz 1
- 32351 Stemwede
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- E-Mail:
soziales@stemwede.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05745 78899-936
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- Telefon:
- 05745 78899-932