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Gaststättenerlaubnis: Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Kurzbeschreibung

Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf

Beschreibung

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, das mit Alkoholausschank vor Ort verbunden ist, müssen Sie mindestens vier Wochen vor Beginn Ihrer Aktivität einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung stellen. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Die beabsichtigte gastronomische Versorgung darf nur aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) stattfinden, beispielsweise aus Anlass eines Straßenfestes, eines Schulfestes oder einer Sportveranstaltung. Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein muss.

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

Wenn Sie aus besonderem Anlass lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen an Dritte verabreichen möchten, liegt kein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe vor, so dass Sie für diese Tätigkeit keine Gaststättengestattung benötigen.

Sollten Sie den Alkoholausschank im Rahmen einer Veranstaltung im Freien planen, so muss gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung bei der Gemeinde Stemwede gestellt werden.

Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag im Wirtschafts-Service-Portal. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

Gestattung nach § 12 GastG: zwischen 25,00 und 250,00 € - je nach Verwaltungsaufwand

Bezahlung:

Bei persönlicher Beantragung stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:

  • Barzahlung
  • Per EC-Karte

Bei einer Online-Dienstleistung stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:

  • Giropay
  • PayPal