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Gewerbe: Gewerberegisterauskunft

Kurzbeschreibung

Das Gewerberegister ist das Verzeichnis aller Unternehmen in der Gemeinde.

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage erforderlich, bei der Sie bitte folgende Punkte beachten:

Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.

Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: zum Beispiel Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (zum Beispiel durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / gegebenenfalls Mahnbescheid.

§ 14 Gewerbeordnung

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Optional: Vertretungsvollmacht

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Für Ihren Besuch bei der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

Gemäß Tarifstelle 12.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerberegisterauszüge in Höhe von 20,00 €.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen