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Hundehaltung: Haltung eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10)

Kurzbeschreibung

Hunde folgender Kategorien dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in Besitz genommen werden:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoetano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse

Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Beschreibung

Nachweis

Die Erlaubnis wird durch die Gemeinde Stemwede in Form eines Bescheides verschickt. Dieser dient als Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch den Bescheid kann bei Überprüfungen leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

  • Nachweis Mikrochipnummer (durch Heimtierausweis oder Impfpass)
  • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
    Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden.
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000,00 € und für Sachschäden 250.000,00 €) für Ihren Hund abzuschließen.
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
  • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip

Für die An-. Ab- oder Ummeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.