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Hundehaltung: Hundesteuer-Meldung

Kurzbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt schriftlich bei der Gemeinde Stemwede anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.

Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug des Hundehalters bzw. der Hundehalterin in eine andere Gemeinde.

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.

Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist. Abzumelden ist ein Hund, wenn er nicht mehr im Besitz des Hundehalters ist. Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.

Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere.

Die Hundesteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter und jeder Hundehalterin regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Die Beträge werden in Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Beschreibung

Hinweis

Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz angemeldet werden.

  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)

Die Anmeldung Ihres Hundes ist telefonisch und per Mail möglich. Kontaktieren Sie hierzu einfach die zuständige Sachbearbeiterin. Alternativ ist ein Antrag durch den Grundstückseigentümer direkt im Amtshaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

  • für einen Hund 54,00 €
  • bei zwei Hunden je Hund 60,00 €
  • bei drei und mehr Hunden je Hund 66,00 €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen