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Gewerbe: Gewerbezentralregister für juristische Personen

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Firma gewünscht, muss ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

Die Gebühr dafür beträgt 13,00 Euro, die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- per Post entweder an den Antragsteller oder an die Empfängeradresse einer Behörde gesandt.

Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe Rubrik "Downloads".

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)

  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Handelsregisterauszug

Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.