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Gewerbe: Gewerbezentralregister für natürliche Personen

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Wird eine Auskunft über eine Person gewünscht, wird zusätzlich die Empfängeradresse der Behörde, für die die Auskunft benötigt wird, benötigt. 

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen.

Die Gebühr dafür beträgt 13,00 Euro, die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- per Post entweder an den Antragsteller oder an die Empfängeradresse einer Behörde gesandt.

Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe Rubrik "Downloads".

§ 150 Gewerbeordnung

  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes

Für die Beantragung nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.