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Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Kurzbeschreibung
Bei einer Ersterteilung handelt es sich um eine Fahrerlaubnis, die zum ersten Mal erteilt wird (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse). Die Ersterteilung erfolgt über die Fahrschulen.
Beschreibung
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
- § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:
Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Erste Hilfe-Nachweis (9–Stunden)
- augenärztliches Zeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Die ärztlichen Untersuchungen (Augen- und Hausarzt) können auch von einem Betriebsarzt durchgeführt werden.
Zusätzlich ist bei den D-Klassen vorzulegen:
- Leistungstest (Nachweis über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit)
- Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde)
Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Die Gebühr beträgt 43,90 € (L, AM, T) bzw. 44,70 € (für die übrigen Klassen).
Für die D-Klassen fallen abweichende Gebühren von 44,70 Euro zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis an.
Bezahlung:
Bei einer Beantragung im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
- Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch ausländischer Führerscheine
- Fahrerlaubnis: Umtausch EU-Kartenführerschein
- Fahrerlaubnis: Verlängerung
- Fahrerlaubnis: Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
-
- Portastraße 13
- 32423 Minden
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- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-910
-
- Telefon:
- 05745 78899-932
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- Telefon:
- 05745 78899-909
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- Telefon:
- 05745 78899-954
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- Telefon:
- 05745 78899-921
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- Telefon:
- 05745 78899-957