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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Kurzbeschreibung
Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahren abgesenkt werden. Auflage hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszulässigen“ Person geführt werden darf.
Um als Begleitperson zugelassen zu werden, müssen Sie:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
- die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn Sie nicht selbst Führerin oder Führer des PKW sind.
Zusätzlich dürfen Sie
- zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Beschreibung
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
§ 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtestbescheinigung
- Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
- Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
- Anlage 2 (Angaben der Begleitpersonen)
- Beide Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Erteilung der Fahrerlaubnis: | 44,70 € |
Teilnahme am Modellprojekt: | 7,70 € |
pro Begleitperson: | 10,00 € |
Bezahlung:
Bei einer Beantragung im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
- Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch ausländischer Führerscheine
- Fahrerlaubnis: Umtausch EU-Kartenführerschein
- Fahrerlaubnis: Verlängerung
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
-
- Portastraße 13
- 32423 Minden
-
- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-932
-
- Telefon:
- 05745 78899-909
-
- Telefon:
- 05745 78899-910
-
- Telefon:
- 05745 78899-954
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- Telefon:
- 05745 78899-921
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- Telefon:
- 05745 78899-957