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Fahrerlaubnis: Erweiterung
Kurzbeschreibung
Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.
Beschreibung
Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
§§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist.
Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste Hilfe-Nachweis
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich:
- Leistungstest
- Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)
Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:
Vorbesitz | Erweiterung auf | Gesamtgebühr |
S,M (AM), L | AM, L,T | 43,90 € |
A1 | A, A2, B, BE | 43,90 € |
L, M (AM), T, S | A1, A, A2, B, BE | 44,70 € |
Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.
Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 Euro zuzüglich 13,00 Euro für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu, sofern noch der rose oder graue Führerschein vorliegt.
Bezahlung:
Bei einer Beantragung im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- Per EC-Karte
- Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Umtausch ausländischer Führerscheine
- Fahrerlaubnis: Umtausch EU-Kartenführerschein
- Fahrerlaubnis: Verlängerung
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Umtausch des Führerscheins bei Namensänderung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Minden-Lübbecke
-
- Portastraße 13
- 32423 Minden
-
- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05745 78899-932
-
- Telefon:
- 05745 78899-910
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- Telefon:
- 05745 78899-909
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- Telefon:
- 05745 78899-954
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- Telefon:
- 05745 78899-921
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- Telefon:
- 05745 78899-957